Erwerbsnebenkosten
Der Begriff Erwerbsnebenkosten bedeutet, dass bei dem Kauf eines Immobilienobjektes neben dem eigentlichen Kaufpreis zusätzliche Kosten anfallen. Mit welchen Erwerbsnebenkosten Immobilien einhergehen, variiert von Fall zu Fall. Die Erwerbsnebenkosten betragen teilweise jedoch bis zu 15 Prozent des Immobilienwerts und sollten beim Immobilienkauf daher nicht unberücksichtigt bleiben.
Abgeschlossenheitserklärung
Eine Abgeschlossenheitserklärung (auch Abgeschlossenheitsbescheinigung genannt) bescheinigt Immobilieninhabenden, dass ihre Immobilie aus räumlich abgeschlossenen, eigenständigen Wohneinheiten besteht. Diese Erklärung wird ins Grundbuch eingetragen. Sie dient dem Zweck, eine Immobilie räumlich möglichst genau zu definieren, um die entsprechenden Eigentumsverhältnisse einwandfrei darlegen zu können. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für die Teilungserklärung notwendig. So wird eine Abgeschlossenheitserklärung bspw. benötigt, um […]
Vermögensanlage
Von einer Vermögensanlage spricht man, wenn eine Person einen Teil ihres Vermögens in eine bestimmte Anlageform investiert, die keine Wertpapiere oder Anteile von Investmentfonds sind. Vielmehr beschreiben sie jene Anlageformen, die eine Verzinsung bzw. Rückzahlung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen. Diese können Anteile an einem Unternehmen, Nachrangdarlehen, Genussrechte oder Sachwerte, wie bspw. Immobilien, […]