Unter den Begriff Liegenschaft fallen Grundstücke aller Art. Diese können sowohl bebaut, als auch unbebaut sein. Die Bebauung eines Grundstücks gehört ebenso zur Liegenschaft wie das Grundstück selbst. Zur Bebauung wiederum gehören alle unbeweglichen Sachen, d.h. Gebäude und sonstige Dinge, die nicht ohne Weiteres vom Grundstück entfernt werden können.
Liegenschaften können nach ihrer Nutzung eingeteilt werden und lassen sich in drei Oberkategorien unterteilen: Liegenschaften mit unternehmerischem Nutzen, Liegenschaften mit nicht unternehmerischem Nutzen sowie Liegenschaften mit gemischtem Nutzen.