Negativzinsen, auch Strafzinsen genannt, sind Gebühren, die vom Gläubiger (Kreditnehmer) in Ausnahmefällen für die Verwahrung von Einlagen an den Schuldner (Kreditgeber) zu zahlen sind. Im Regelfall müssen Bankkunden erst ab einem mittleren zweistelligen Geldbetrag mit Strafzinsen rechnen.