Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das besagt, dass aus einem bestimmten Grundstück oder einem Recht, das grundstücksgleich ist, die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages vorderbar ist.
Die Grundschuld ähnelt der Hypothek, ist aber nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Im Immobilienbereich werden mit der Grundschuld Kredite abgesichert, wobei sie in das jeweilige Grundbuch eingetragen wird und hier einen Rang erhält. Im Fall eines Zahlungsausfalls seitens des Kreditnehmenden, kann der Kreditgebende die Immobilie durch eine Zwangsversteigerung verwerten. Hierbei wird immer die Grundschuld ersten Rangs zuerst bedient. Somit steigt die Sicherheit, je höher der Rang ist.