Der Einheitswert ist ein Indikator, der vom Finanzamt verwendet wird, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen, die für ein bestimmtes Grundstück und eine bestimmte Immobilie zu zahlen ist. Dazu kombiniert das Finanzamt den Einheitswert der Immobilie mit zwei weiteren Hilfsgrößen: dem Grundsteuerhebesatz und dem Grundsteuermessbetrag. Der Einheitswert wird nicht nur für ein Haus oder eine Wohnung verwendet, sondern ist auch die Berechnungsgrundlage für gewerbliche und land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Laut Paragraf 21 Bewertungsgesetz (BewG) soll der Einheitswert für eine Immobilie alle sechs Jahre neu angepasst werden.