Unter Crowdlending versteht man die Vermittlung eines Darlehens über eine Internet-Dienstleistungsplattform zwischen einem Kunden (Darlehensnehmer) und einem Kreditinstitut (Darlehensgeber), das über eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) verfügt.