Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, die Schulden zu begleichen, falls der Schuldner dazu nicht in der Lage ist.
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, die Schulden zu begleichen, falls der Schuldner dazu nicht in der Lage ist.