Um ein Bauvorhaben nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften umsetzen zu können, d.h. eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen, muss eine Baugenehmigung vorliegen. Eine Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Um ein Bauvorhaben nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften umsetzen zu können, d.h. eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen, muss eine Baugenehmigung vorliegen. Eine Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt.