Bei einem Nachrangdarlehen wird grundsätzlich keine Grundschuld eingetragen. Handelt es sich bei dem Projekt um ein sogenanntes Fronting-Projekt kann eine Grundschuld als Sicherheit zu Gunsten der Anleger grundsätzlich dienen. Die konkrete Ausgestaltung der Sicherheitenstruktur hängt von dem jeweiligen Projekt und den damit verbundenen Risiken ab.