Kredit – Sondertilgung:
Wer ein eigenes Haus hat, es mit einem Darlehen finanziert und dafür eine jährliche Sondertilgung vereinbart hat, der kann diese Möglichkeit jetzt noch nutzen. Das ist das vielleicht beste Weihnachtsgeschenk, das Sie sich selber machen können – schließlich ist der Darlehenszins momentan viel höher als ein möglicher Zinsertrag auf Erspartes.
Steuerklassen prüfen/wechseln:
Verheiratete Arbeitnehmer sollten zum Jahreswechsel checken, ob ihre Lohnsteuerklassen noch optimal passen. Wenn sich durch einen Jobwechsel oder eine Gehaltserhöhung das Verhältnis der Einnahmen zwischen den Ehepartnern in 2018 ändert, ist der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination womöglich klug. Ein Steuerklassenwechsel ist auch zu erwägen bei der Nachwuchsplanung. Elterngeld ist vom monatlichen Nettogehalt abhängig, das wiederum von der Steuerklasse beeinflusst wird. Wer eine neue Steuerklasse anstrebt, muss dies vor Jahresende anmelden.
Freistellungsauftrag:
Je nach Bank lassen sich bis Ende Dezember noch Freistellungsaufträge für das laufende Jahr erteilen oder ändern. Mit einer Änderung kann noch der Abgeltungssteuer-Abzug für Zinsen verhindern werden, die zum Jahresende 2017 anfallen. Nützlich kann das für Bankkunden sein, die bislang bei der einen Bank einen zu hohen und bei der anderen Bank einen zu geringen Beitrag freigestellt haben. Allerdings lassen sich zu viel gezahlte Steuern auch in der Steuererklärung für 2017 nächstes Jahr noch zurückholen.
Handwerker bezahlen:
Bis zu 1.200 Euro können Sie jährlich an Handwerker-Rechnungen absetzen. Um den Steuervorteil zu optimieren, sollten aufwändige Arbeiten daher über zwei Jahre verteilt werden – einen Teil bezahlt der Kunde in diesem Jahr, den Rest im nächsten Jahr. Insgesamt könnten dann bis zu 2.400 Euro beim Fiskus geltend gemacht werden. Der Rechnungsbetrag muss überwiesen und die Arbeitskosten extra ausgewiesen sein.
Kfz-Versicherung:
Der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann mehrere hundert Euro Ersparnis bringen. Die Kündigung bei der alten KFZ-Versicherung muss meistens bis zum 30. November erfolgen. Wer den Termin verpasst hat, kann bei einer Prämienerhöhung für 2018 ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Der Autofahrer bekommt dann eine neue Chance zum Wechsel.
Riester-Rente:
Um die Förderung für den Riester-Renten-Vertrag aus dem Jahr 2015 zu erhalten, muss der Antrag dafür bis spätestens Ende dieses Jahres gestellt sein, sonst verfällt der Anspruch. Wer noch keinen Riester-Vertrag hat, aber bis Ende 2017 abschließt und einzahlt, kann sich für das laufende Jahr noch die volle Förderung sichern. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, sollte prüfen, ob die Einzahlungen in 2017 ausreichen. Denn die volle Förderung gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden.
Betriebsrente:
Im Jahr 2017 kann ein Arbeitnehmer bis zu vier Prozent seines Arbeitseinkommens, maximal 3048 Euro, in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dem individuellen Steuersatz entsprechend, reduziert sich dadurch die Steuerbelastung für 2017. Wer das Maximum noch nicht erreicht hat, kann sich den Steuervorteil durch eine Einzahlung im Dezember sichern.
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