Ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ist eine Übersicht für Anleger, in der die wichtigsten Fakten zu einer Geldanlage zusammengefasst sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht auch von einer Art Beipackzettel für die angebotene Geldanlage.
Mit dem VIB sollen Anleger unterschiedliche Anlageprodukte miteinander vergleichen und ihre Risiken einschätzen können. Das Dokument darf nicht länger als drei DIN A4-Seiten sein und muss sich auf die wesentlichen Eigenschaften der Geldanlage beschränken. Es muss klar und verständlich formuliert sein.
Das muss das Vermögensanlagen-Informationsblatt enthalten
Welche Informationen das VIB enthalten und wie es aufgebaut sein muss, ist im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) festgelegt. Demnach muss ein VIB die Anleger direkt zu Beginn darauf hinweisen, dass die Geldanlage mit Risiken verbunden ist und sie im schlimmsten Fall ihr komplettes investiertes Kapital verlieren können.
Daneben muss ein VIB dem Gesetz nach über folgende Aspekte informieren:
1. die Art und die genaue Bezeichnung der Vermögensanlage,
2. den Anbieter der Geldanlage
3. die Anlagestrategie, Anlagepolitik und die Anlageobjekte,
4. die Laufzeit, die Kündigungsfrist der Vermögensanlage und die Konditionen der Zinszahlung und Rückzahlung,
5. die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken,
6. das Emissionsvolumen, die Art und Anzahl der Anteile,
7. den Verschuldungsgrad des Emittenten,
8. die Aussichten für die vertragsgemäße Zinszahlung und Rückzahlung unter verschiedenen Marktbedingungen,
9. die Kosten und Provisionen und
11. die Anlegergruppe, an die sich das Angebot richtet.
Der Emittent muss für jede Geldanlage ein VIB erstellen, die er öffentlich – also auch für private Anleger – anbietet und die der Prospektpflicht unterliegt. Das bedeutet, dass der Emittent gesetzlich verpflichtet ist, ein Verkaufsprospekt herauszugeben. Die Prospektpflicht gilt unter anderem für Aktien und Fondsanteile. Crowdinvesting-Plattformen sind teilweise davon befreit. Ein VIB müssen sie für die von ihnen angebotenen Geldanlagen aber in der Regel trotzdem erstellen.
Ein VIB darf erst veröffentlicht werden, nachdem die BaFin es genehmigt hat. Zuvor prüft sie, ob das Dokument die Vorgaben des VermAnlG einhält. Das ist dann der Fall, wenn alle erforderlichen Informationen enthalten sind und der Text verständlich ist. Wenn die BaFin das VIB genehmigt, bedeutet das allerdings nicht, dass sie auch das Produkt und den Emittenten kontrolliert hat, worauf dieser im VIB hinweisen muss.